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Erklärung zur Geldwäschebekämpfung

Wie implementieren wir die AML-Richtlinie?

Erklärung zur Geldwäschebekämpfung

RIFM, sro widmet sich der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstößen. Unser Engagement für die Einhaltung lokaler und internationaler Gesetze und Vorschriften ist entscheidend für die Wahrung der Integrität und des Vertrauens in RIFM, sro. Diese AML-Richtlinie beschreibt unser Engagement für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und legt den Rahmen fest, innerhalb dessen wir agieren, um die ethische Führung unserer Geschäfte sicherzustellen.

 

Politische Ziele

  1. Umsetzung klarer und strenger Richtlinien in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  2. Zur Klärung der Compliance-Verpflichtungen für alle Mitarbeiter innerhalb von RIFM, sro
  3. Um die Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben anzuleiten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  4. Förderung einer Unternehmenskultur, die die Einhaltung gesetzlicher Standards bei allen Aktivitäten der Mitarbeiter an erster Stelle stellt.

 

Definition von Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet die Durchführung von Finanztransaktionen mit Geld aus kriminellen Aktivitäten, um dessen illegale Herkunft zu verschleiern. Zu den wichtigsten Aktivitäten, die Geldwäsche darstellen, gehören:

  1. Übertragen oder Verbergen der Art, des Standorts, der Quelle oder des Eigentums illegaler Gelder.
  2. Erwerb, Besitz oder Verwendung von Geldern, von denen man weiß, dass sie aus kriminellen Aktivitäten stammen.
  3. Unterstützung von Personen, die an Straftaten beteiligt sind, bei der Umgehung rechtlicher Konsequenzen.

Geldwäsche erfordert vorsätzliches Handeln und kann nicht durch Fahrlässigkeit verursacht werden. Handlungen, die erhebliche Fahrlässigkeit erkennen lassen – insbesondere das Unterlassen der Meldung verdächtiger Aktivitäten – können jedoch zu einer strafrechtlichen Haftung führen.

 

Gesetze und Richtlinien

RIFM, sro hält sich an:

  1. EU- und slowakische Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche.
  2. Internationale Vorschriften, die für Finanzgeschäfte innerhalb der EU gelten.

 

Einhaltung und Überwachung

RIFM, sro verfügt über ein umfassendes Transaktionsüberwachungssystem, das ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten kennzeichnet. Transaktionen, insbesondere solche, die vom üblichen Muster abweichen, werden manuell überprüft und gegebenenfalls den zuständigen Behörden gemeldet.

 

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

RIFM, sro führt regelmäßige Schulungsprogramme für alle Mitarbeiter durch, die sich auf die Identifizierung und Meldung verdächtiger Transaktionen, das Verständnis von Geldwäschetaktiken und interne Richtlinien zur Verhinderung von Finanzkriminalität konzentrieren.

 

Transaktionsüberwachung und -berichterstattung

Wir setzen fortschrittliche Software und manuelle Überwachung ein, um Transaktionen kontinuierlich zu überwachen. Alle verdächtigen Transaktionen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der slowakischen Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet.

 

Aufbewahrung von Dokumenten

Alle relevanten Dokumente, einschließlich Transaktionsaufzeichnungen und Compliance-Berichte, werden mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und etwaige zukünftige Untersuchungen oder Prüfungen zu erleichtern.

 

Risikomanagement

RIFM, sro verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Überwachung und Verwaltung potenzieller Risiken im Zusammenhang mit Finanzkriminalität und führt regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen unserer Risikobewertungsprozesse durch.

 

Compliance-Durchsetzung

Auf jede festgestellte Nichteinhaltung werden strenge Korrekturmaßnahmen ergriffen, darunter möglicherweise Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung, um unsere rechtlichen und ethischen Standards aufrechtzuerhalten.

 

Technologische Werkzeuge

Details zu den spezifischen technologischen Tools und Softwarelösungen, die von RIFM, sro zur Unterstützung der AML-Bemühungen eingesetzt werden, einschließlich

  1. Transaktionsüberwachungssysteme.
  2. Instrumente zur Kundensorgfaltspflicht.
  3. Datenbankverwaltungssysteme zur Datenspeicherung.

 

Zusammenarbeit mit der Strafverfolgung

Richtlinien und Verfahren für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, in denen detailliert beschrieben wird, wie RIFM, sro mit Informationsanfragen und Gerichtsbeschlüssen umgeht oder an Ermittlungen teilnimmt.